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Wegzug,Steuerpflicht

Einzelunternehmer, selbst., kein Gewerbe, wandert zum 31.3.2022 in die Türkei aus und hat in D keinen Wohnsitz mehr. Das EU betreibt er virtuell, er hat keine Geschäftsräume mehr in Deutschland. Lebensmittelpunkt der Familie ist in der Türkei. Er betreibt eine deutsche Website mit deutschem Impressum inkl. deutscher Postfachadresse und nutzt ein deutsches Konto. Die Mitarbeiter für den Vertrieb sitzen in der Türkei. Frage: Bleibt er in der Konstellation beschränkt steuerpflichtig? Ändert sich an einer möglichen Steuerpflicht in D etwas, wenn das Konto einem türkischen Unternehmen gehört? Ändert sich etwas, wenn das Einzelunternehmen in eine a) Personengesellschaft, b) Kapitalgesellschaft unter einer Personengesellschaft in D umgewandelt wird? Alternative: Was passiert, wenn er in der Türkei eine LTD gründet, die die Leistungen der türkischen Mitarbeiter gegen das deutsche Unternehmen abrechnet, darüber hinaus die Kosten für die Werbung aus der Türkei an das deutsche Unternehmen abrechnet?
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