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Verluste,Drittstaat

Unser Mandant hält eine 100%ige Beteiligung an einer im Drittstaat belegenen Holding (= KapG nach dortigem Recht). Gegenstand der Holding ist die Vermietung von Immobilien, die gem. unserer Information im Besitz der Holding sind. Die Holding erzielt seit Jahren Verluste. Wie sind diese im Rahmen der Einkommensteuererklärung unseres Mandanten zu berücksichtigen? Mit dem Drittstaat besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Unser Mandant unterliegt in Deutschland der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht.
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