Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

DBA,Homeoffice,Besteuerungsrecht

Frau A mit bisherigem Wohnsitz in Frankfurt ist bei der X GmbH mit Sitz in Wiesbaden angestellt. Wegen der Liebe ist Frau A in die Niederlande gezogen und arbeitet nunmehr im Homeoffice für die X GmbH (die X-GmbH hat in den Niederlanden keine Betriebsstätte). In Deutschland hat Frau A weiterhin einen Wohnsitz. Der Lebensmittelpunkt befindet sich in den Niederlanden. 1. Wer hat das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn, Deutschland oder die Niederlande? 2. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? Muss weiterhin eine Gehaltsabrechnung in Deutschland erstellt werden oder muss in den Niederlanden eine Gehaltsabrechnung erstellt werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen