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finale Verluste

Die A GmbH ist ein Maschinenbauunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland. Im Jahr 2019 wurde von der A GmbH aufgrund eines einmaligen Großauftrags eine Betriebsstätte in Norwegen begründet (Herstellung des Werks dauerte ca. 1,5 Jahre). Das Projekt bzw. der Bau wurde entsprechend im Jahr 2020 beendet – im Ergebnis wurde ein Verlust von 200.000 € erzielt (im Jahr 2019: „0,00“ als unfertige Erzeugnisse). Aller Wahrscheinlichkeit nach wird es keinerlei weitere Tätigkeit in Norwegen in der Zukunft geben. Frage: Kann der in Norwegen erwirtschaftete Verlust i.H.v. 200 T€ in Deutschland geltend gemacht werden, sodass sich eine Auswirkung auf das in Deutschland zu versteuernde Einkommen ergibt? Es wäre nett, wenn Sie die Ausführungen mit entsprechenden Fundstellen (Paragraphen, Richtlinien, Rechtsprechung, Kommentare, Aufsätze, ...) untermauern könnten.
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