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GmbH,Wegzug Geschäftsführer,Geschäftsleitungsbetriebsstätte

Die GmbH hat ihren Sitz in Deutschland. Der Geschäftsführer hat seinen Wohnsitz bisher auch in Deutschland. Geplant ist der Umzug des Geschäftsführers in die Niederlande. Er wird in Deutschland einen Wohnsitz beibehalten, da er alle zwei Wochen zum Besuch seiner Kinder nach D kommen wird. Dabei wird er sich einen Tag bei der GmbH in D aufhalten. Ansonsten arbeitet er aus dem Homeoffice in den Niederlanden. Die GmbH hat nur eine Betriebsstätte in D. Ergibt sich eine Änderung bezüglich der Steuerpflicht der GmbH in D? Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung wird nach NL verlegt. Wie ist der Sachverhalt, wenn ein Arbeitnehmer in D Prokura hätte?
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