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§ 9 BewG,§ 31 BewG,Bewertung von Auslandsvermögen

Ein Mandant von uns ist Alleinerbe nach seiner zuletzt in Südtirol wohnhaften Schwester. Der Nachlass umfasst neben Bankguthaben zwei Eigentumswohnungen, belegen in der Nähe von Meran, mit einem italienischen Steuerwert von insgesamt 121 T€ und geschätztem Verkehrswert von ca. 750 T€. Nach unseren Recherchen unterliegt der Erbfall der deutschen Erbschaftsteuer mit Anrechnung der italienischen Erbschaftsteuer. Fraglich ist, wie der gemeine Wert des ausländischen Grundbesitzes nach § 9 BewG ermittelt wird bzw. nachzuweisen ist. Eine der Eigentumswohnungen soll zeitnah veräußert werden. Kann auf die analoge Bewertung gem. Wertermittlungsverordnung zurückgegriffen werden? Falls ja, greift das Ertragswertverfahren, wenn keine Vergleichswerte für die Eigentumswohnungen vorliegen?
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