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Arbeitnehmer,Entsendung,Frankreich

Unser Mandant Herr H. wird von seinem Arbeitgeber ab 02/22 nach Frankreich entsendet. Hierdurch wird er hauptsächlich in Frankreich tätig sein und auch seinen Aufenthalt haben. Er wird lediglich für ca. 25 Tage in Deutschland in der Zentrale arbeiten. Herr H. hat außerdem noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Objekt in Deutschland) und Kapitalerträgen. Herr H. möchte seinen Wohnsitz in Deutschland (neben dem durch die Tätigkeit zwangsläufigen in Frankreich) beibehalten. Aktuell ist Herr H. ledig, eine Hochzeit in Laufe des aktuellen Jahres ist geplant. Ist das Arbeitseinkommen nur in Frankreich oder auch in Deutschland steuerpflichtig? Unterliegt es gegebenenfalls dem Progressionsvorbehalt? Die Einkünfte aus der Vermietung sind, da das Objekt in Deutschland liegt, im Inland steuerpflichtig. Wie sieht es mit den Kapitalerträgen aus? Ändert sich durch die Hochzeit etwas an der Besteuerung?
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