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Kindergeld,Italien

Italiener I arbeitet als Ingenieur und wohnt das ganze Jahr 2020 in Deutschland. In Italien leben seine frühere Lebensgefährtin mit zwei gemeinsamen Kindern. I macht doppelte Haushaltsführung geltend und besucht die Kinder in Italien regelmäßig. Ende des Jahres heiratet I in Deutschland eine deutsche Frau. In seiner Steuererklärung für 2020 beantragt I Kinderfreibeträge für beide Kinder. I hat in Deutschland für seine Kinder in Italien kein Kindergeld beantragt und den Anspruch auch nicht überprüft. Fragen: Hat I Anspruch auf die Kinderfreibeträge und kann er Kindergeld in Deutschland beantragen? Falls er Ansprüche hat: Kann er die ganzen Kinderfreibeträge beantragen oder nur die hälftigen?
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