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Zypern,Arbeitnehmer

Anstellungsverhältnis zu einem Arbeitgeber in Zypern Ein Mandant ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Er möchte ein Arbeitsverhältnis zu einem Unternehmen in Zypern eingehen. Dieses Unternehmen hat ausschließlich in Zypern seinen Sitz. Der Mandant würde in Deutschland von seiner Wohnung aus arbeiten. Nach unserem ersten Ergebnis kann der Arbeitgeber den Mandanten im Rahmen eines üblichen Arbeitsverhältnisses einstellen. Er würde den Bruttolohn an den Arbeitnehmer ausbezahlen. Der Arbeitnehmer würde diesen Bruttolohn im Rahmen seiner privaten Einkommensteuererklärung angeben und dann hierauf Einkommensteuer bezahlen. 1. Ist diese Einschätzung zutreffend? 2. Muss alternativ der zypriotische Arbeitgeber die Lohnabrechnungen in Deutschland vornehmen und hier beispielsweise einen Steuerberater beauftragen, die Lohnabrechnung durchzuführen, und in diesem Zusammenhang die Lohnsteuer gleich an das Finanzamt abführen? Weiter müssen Beiträge zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung bezahlt werden. 3. Kann unser Mandant diese Meldungen im Auftrag seines zypriotischen Arbeitgebers in Deutschland abgeben? 4. Muss sich alternativ der zypriotische Arbeitgeber hier registrieren, um die Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben? Nach unserer Auffassung begründet der zypriotische Arbeitgeber keine Betriebsstätte in Deutschland durch die Beschäftigung dieses Mitarbeiters. 5. Ist dies zutreffend?
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