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Arbeitnehmer,Spanien,Österreich

Ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Deutschland möchte im Januar 2022 einen Arbeitnehmer aus Spanien und einen Arbeitnehmer aus Österreich einstellen. Die Arbeitnehmer sind normale Angestellte, die auch die deutschen Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschreiten. Die Arbeitnehmer werden weiterhin ihren Wohnsitz beibehalten und von zu Hause, sprich im Homeoffice, als Programmierer und Entwickler online arbeiten. Was muss die Lohnabrechnungsstelle tun? Wie bekomme ich ein Lohnsteuermerkmal (ELStAM) für die Arbeitnehmer?
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