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Schweiz,Einkommen

Ein Mandant möchte einen Mitarbeiter einstellen, der in der Schweiz seinen Wohnsitz hat. Was ist lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beachten? Wird er beschränkt steuerpflichtig in Deutschland? Gilt ein DBA? Wie sieht es aus, wenn er dem Mitarbeiter hier in Deutschland eine Wohnung überlässt und dieser nur am Wochenende zurück in die Schweiz fährt?
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