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DBA Niederlande,Besteuerungsrecht,Anrechnungsverfahren

Ein Mandant zieht dauerhaft nach Deutschland. In den Niederlanden hat er ein Sparguthaben, also Zinseinkünfte, Einkünfte aus Aktien (Dividenden) und bezieht eine niederländische Rente. In Deutschland hat er ebenfalls Zinseinkünfte und Dividendeneinkünfte. Bei welchen Einkünften gilt die Freistellungsmethode und wo die Anrechnungsmethode bzw. was ist bei der Steuererklärung in Deutschland zu beachten?
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