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Wegzug,Andorra

Ein bisher in Deutschland lebender Mandant mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit reist im August 2022 nach Andorra aus. Wohnsitz und selbständige Tätigkeit in Deutschland wurden abgemeldet. Einkünfte in Deutschland werden nach der Ausreise von ihm als Freiberufler nicht mehr erzielt. Bis zur Ausreise hat der Mandant in Deutschland noch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu versteuern. In Andorra hat der Mandant als Alleingesellschafter eine SL gegründet, die ab August 2022 Einkünfte aus Beratung einer deutschen Firma (für die der Mandant in Deutschland bis Juli 2022 freiberuflich tätig war) erzielt, die in Andorra versteuert werden. Der Mandant ist Geschäftsführer der SL. Fragen: 1. Unterliegen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Mandant als Gesellschaftergeschäftsführer im Jahr 2022 bezieht, in Deutschland dem Progressionsvorbehalt? 2. Wie wäre es, wenn der Mandant die Geschäftsführertätigkeit unentgeltlich ausführt und es zu keiner Gewinnausschüttung im Jahr 2022 kommt? 3. Hätte ein Darlehen gegen Verzinsung und Rückzahlungsvereinbarung im Jahr 2023, das die SL dem Gesellschafter im Jahr 2022 gewährt, Auswirkungen auf die deutsche Besteuerung (z.B. über § 42 AO)?
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