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Arbeitnehmer,DBA BRD-Belgien,Art. 15 Abs. 1 DBA,§ 39 Abs. 4 Nr. 5 EStG

Arbeitnehmer A ist angestellt bei der B-GmbH (mit Sitz in Deutschland). A ist im Homeoffice in seinem Heimatland Belgien. A hat in Deutschland keinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt. A erhält das Gehalt von der B-GmbH. Die Arbeit wird von A in Belgien ausgeübt. A hält sich nur in Belgien auf und ist auch dort ansässig. a) Welches Land hat das Besteuerungsrecht? b) Greift hier der Art. 15 Abs. 2 DBA Belgien überhaupt, da die Arbeit ja eben nicht im „anderen Staat“ ausgeübt wird? Es reichen kurze Antworten, es muss nicht allgemein auf die Wirkung von DBAs etc. eingegangen werden.
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