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DBA Schweiz,Körperschaftsteuer,Quellensteuer

Unsere Mandantin (Rechtsform UG, Sitz Deutschland) hält an einer AG (Sitz in der Schweiz) eine Beteiligung in Höhe von 25 %. Die UG erhielt im Dezember 2021 eine Gewinnausschüttung in Höhe von brutto 50.000 €. Der Auszahlungsbetrag betrug lediglich 65 %, 35 % wurden an die eidg. Steuerverwaltung gemeldet und ausbezahlt. Gilt für unsere Mandantin die Freistellung nach § 8b KStG? In welcher Höhe hätte die AG in der Schweiz Quellensteuer einbehalten dürfen? Wie kann unsere Mandantin die zurückbehaltene Quellensteuer erstattet bekommen?
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