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Steuererklärung,Japan

Unser Mandant, unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, erhält von seinem deutschen (im Folgenden abgekürzt mit dt.) Arbeitgeber ein Gehalt (Nettolohnvereinbarung) und auch von der japanischen Muttergesellschaft seines dt. Arbeitgebers Bezüge. Diese Bezüge wurden bereits über die Gehaltsabrechnung beim dt. Arbeitgeber der Lohnsteuer unterworfen. Bei der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung sind wir allerdings darauf gestoßen, dass der vorherige Steuerberater unseres Mandanten die Einkünfte anders berechnet hat als wir. Ansatz bisheriger Steuerberater: Bruttogehalt japan. Arbeitgeber (gemäß Gehaltsabrechnungen) + Brutto Sonderbezüge japan. Arbeitgeber (gemäß Gehaltsabrechnungen) + Zahlungen des japan. Arbeitgebers auf deutsches Bankkonto des Mandanten (ohne Abzüge durch japan. Arbeitgeber und ohne Ausweis in den japan. Gehaltsabrechnungen) = Nettogehalt + Dt. Einkommensteuer = Bruttoeinkünfte japan. Arbeitgeber (in der ESt-Erklärung anzugeben) Zusätzlich wurden natürlich die Bruttoeinkünfte des deutschen Arbeitgebers angegeben. Unser erster Ansatz hierzu wäre: Nettogehalt japan. Arbeitgeber (gemäß Gehaltsabrechnungen und Zahlungseingängen in Japan) + Nettogehalt Sonderbezüge japan. Arbeitgeber (gemäß Gehaltsabrechnungen und Zahlungseingängen in Japan) + Zahlungen des japan. Arbeitgebers auf deutsches Bankkonto des Mandanten (ohne Abzüge durch japan. Arbeitgeber und ohne Ausweis in den japan. Gehaltsabrechnungen) = Nettogehalt + dt. Einkommensteuer = Bruttoeinkünfte japan. Arbeitgeber (in der ESt-Erklärung anzugeben) Zusätzlich müssen natürlich die Bruttoeinkünfte des deutschen Arbeitgebers angegeben werden. Unser zweiter Ansatz hierzu wäre: Zahlungen des japan. Arbeitgebers auf deutsches Bankkonto des Mandanten (ohne Abzüge durch japan. Arbeitgeber und ohne Ausweis in den japan. Gehaltsabrechnungen) = Nettogehalt + dt. Einkommensteuer = Bruttoeinkünfte japan. Arbeitgeber aus Zahlungen auf dt. Bankkonto + Bruttogehalt japan. Arbeitgeber (gemäß Gehaltsabrechnungen) + Brutto Sonderbezüge japan. Arbeitgeber (gemäß Gehaltsabrechnungen) = Bruttoeinkünfte japan. Arbeitgeber (in der ESt-Erklärung anzugeben) Zusätzlich müssen natürlich die Bruttoeinkünfte des deutschen Arbeitgebers angegeben werden. Unsere Frage hierzu: Können Sie uns mitteilen und mit entsprechenden Gesetzesangaben belegen, welcher Ansatz in der Einkommensteuererklärung unseres Mandanten korrekt ist.
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