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Wegzug,Betriebsstätte,Arbeitszimmer

Unsere Mandantin M betreibt seit langer Zeit im häuslichen Arbeitszimmer des ihr gehörenden Einfamilienhauses ein freiberufliches Marketingberatungsunternehmen. Sie ist nahezu ausschließlich online oder per Telefon tätig. Sie beschäftigt keine Arbeitnehmer. Die in § 8 EStDV aufgeführten Werte sind überschritten. Das Arbeitszimmer ist die einzige wesentliche Betriebsgrundlage. Am 01.07.2021 übersiedelt sie mit ihrer Familie dauerhaft nach Frankreich. Fortan betreibt sie ihr Beratungsunternehmen von Frankreich aus. Kommt es durch die Unternehmensverlagerung zur Aufdeckung der stillen Reserven im betrieblichen Gebäudeteil? Macht es zur Beurteilung einen Unterschied, wenn das deutsche Einfamilienhaus ab Juli 2021 a) leer steht und von der Familie nur wochenweise während der Schulferien selbst genutzt wird oder b) im Gesamten fremdvermietet wird?
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