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Zuzug aus dem Ausland,§ 32b EStG,§ 49 EStG

A hat im Jahr 2019 und von Januar bis März 2020 in Katar nicht selbständig als Ingenieur gearbeitet. A zieht im April 2020 von Katar nach Deutschland um. Er zieht in eine Wohnung, die er bis März 2020 vermietet hatte. A hat zwei weitere Wohnungen in Deutschland, die er vermietet hat und deren Einkünfte er beschränkt steuerpflichtig im Jahr 2019 der Besteuerung unterworfen hat. A hat in Katar von Januar bis März 2020 Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit in Höhe von 30.000 € erzielt. A hat im Jahr 2020 überdies Einkünfte aus Vermietungstätigkeit in Deutschland in Höhe von 10.000 €. Wie und in welcher Höhe muss A seine Einkünfte in Deutschland im Jahr 2020 versteuern? Angenommen, A musste seine Einkünfte in Katar gar nicht versteuern (0 % Steuern), ändert sich dann etwas an der Beurteilung?
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