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Weltenbummler,Steuer

Ausgangslage: Die A-GmbH beschäftigt ihren in Deutschland ansässigen Mitarbeiter X als Angestellten und führt für diesen Lohnsteuer und SV-Beiträge ab. Zukünftige Planung: Der Mitarbeiter X gibt seinen festen Wohnsitz in Deutschland auf, um auf unbestimmte Zeit ins europäische und nichteuropäische Ausland zu verreisen (Perpetual Traveler). Die Aufenthalte in den einzelnen Ländern werden voraussichtlich jeweils nicht länger als vier Monate dauern, wobei X die EU bereits nach vier bis sechs Monaten verlassen wird. Der Mitarbeiter X wird dabei weiter zwei bis drei Tage je Woche für die A-GmbH „remote“/mobil arbeiten. Fragestellungen: 1. Muss die A-GmbH weiter für X Lohnsteuer und SV-Beiträge abführen? 2. Aufgrund der weisungsgebundenen, relativ kurzen Verweildauer in den jeweiligen Ländern gehe ich von keiner Begründung einer Betriebsstätte im Ausland aus (zumindest für DBA-Staaten mit Deutschland). Teilen Sie diese Auffassung? 3. Da X nur jeweils kurze Aufenthalte in immer wieder verschiedenen Ländern hat, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass X auch im Ausland keine Steuerpflicht begründen wird. Teilen Sie diese Auffassung?
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