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§ 1 Abs. 3 EStG,fiktive unbeschränkte Steuerpflicht,Wegzug

Meine Mandanten (Ehepaar seit 2020, ein Kind seit 2022, EM Niederländer, EF Kanadierin, Kind Deutscher) hatten ihren Wohnsitz bis zum 30.06.2022 im Inland. Danach erfolgte ein Umzug in die Niederlande. Die EF ist in Elternzeit bis 01/2023 und wird danach weiterhin angestellt in Deutschland sein. Ihr Jahresbrutto beträgt in etwa 26.000 €, zu den Werbungskosten kann noch keine Aussage gemacht werden. Der EM bezieht aus drei verschiedenen Quellen Einkünfte. Er vertreibt selbstgestaltetes Merchandise, er hat eine Band (das Merchandise ist nicht für die Band) und führt IT-Coachings durch. Er rechnet für das Jahr 2022 mit folgenden Gewinnen: Coaching 24.000 € (je 1/2 vor und nach dem Umzug), Band 20.000 € (9.000 € vor dem Umzug, 11.000 € danach), Merchandise 13.000 € (8.000 € vor dem Umzug und 5.000 € danach). Das IT-Coaching (Beratung und Training) wird sowohl online als auch bei den Kunden (fast ausschließlich Unternehmen in den Niederlanden) vor Ort angeboten. Die Band tritt grundsätzlich weltweit auf, hauptsächlich aber in Europa. Das Merchandise wird online vertrieben. Der EM ist Diplom-Englischlehrer mit einer Umschulung zum IT-Trainer. Weitere Einkünfte hat die Familie nicht. Die Anmietung von Büro- bzw. Lageräumen in Deutschland ist in Planung, es wurde aber noch nichts Passendes gefunden. Die Mandanten möchten nun weiterhin in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Ist dies möglich?
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