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Verlustvortrag (§ 10d EStG) bei beschränkter Steuerpflicht,Wechsel der Steuerpflicht,§ 2 Abs. 7 S. 3 EStG,DBA Österreich

Sachverhalt: Herr A (österreichischer Staatsbürger) hat im Jahr 2015 in Deutschland eine GmbH gegründet. Seinen Wohnsitz hat Herr A ab dem Jahr 2015 nach Deutschland verlegt. Am 1.10. 2018 hat er seinen Wohnsitz wieder nach Österreich verlegt. Im Jahr 2016 hat Herr A von seiner Tante zwei Grundstücke mit Gebäuden in München geerbt. Nachdem die Gebäude renovierungsbedürftig waren, hat Herr A diese Gebäude in den Jahren 2015–2018 renoviert. Die Kosten der Instandhaltung hat er als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung abgezogen. In den Jahren 2015 bis 2018 ergaben sich somit Verluste aus der Vermietung der Gebäude, die bei der Einkommensteuer 2015–2018 zu Erstattungen führte. Im Oktober 2018 hat Herr A eine weitere GmbH in Österreich angemeldet und hat, neben seinem Gehalt für die Tätigkeit bei der GmbH in Deutschland, noch ein Gehalt ab Oktober 2018 für seine Tätigkeit in Österreich bekommen. Fragen: 1.) Wie ist Herr A im Jahr 2018 in Deutschland bzw. in Österreich zu besteuern? 2.) Wie sind die Verluste aus der Vermietung im Jahr 2018 und in Zukunft (2019 + 2020) zu berücksichtigen?
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