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Mexiko,nachträglicher Arbeitslohn,Progressionsvorbehalt

Unser Mandant war im Rahmen einer Entsendung mehrere Jahre in Mexiko tätig für einen dt. Automobilhersteller. Im Jahr nach der Rückkehr sowie in zwei Folgejahren hat der Mandant noch nachlaufenden Arbeitslohn für seinen Auslandseinsatz erhalten. Im Einzelnen handelt es sich um die anteilige Erfolgsbeteiligung bzw. Tantieme-Zahlung oder sonstige Gehaltsbestandteile. Nach unserer Auffassung handelt es sich um steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das Finanzamt hat diese hingegen der regulären tariflichen Besteuerung unterworfen.
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