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Wegzug,Dubai

Ein Mandant von uns, in Deutschland ansässig, ist Vollrentner und ist jetzt bei einer Firma in Rumänien als Handelsvertreter angestellt. Er arbeitet ausschließlich in Deutschland, daher muss er nach dem DBA auch in Deutschland diese Einkünfte versteuern. Aber der Arbeitgeber behält auch 16 % rumänische Einkommensteuer ein. Aus dem Grund haben wir ihm jetzt geraten, in Rumänien über einen rumänischen Kollegen auch eine Steuererklärung abzugeben, damit er die Doppelbesteuerung vermeidet. Der Mandant überlegt jetzt, mit seiner Frau nach Dubai zu ziehen und hier seinen Wohnsitz und auch seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zumindest für zwei bis drei Jahre aufzugeben, da die Aufträge vorwiegend dort generiert werden. Daraus ergeben sich für uns zwei Fragen: • Wir gehen davon aus, dass die Eheleute ab dem Zeitpunkt mangels Wohnsitzes und gewöhnlichen Aufenthaltsorts in Deutschland nur bzgl. ihrer Rente beschränkt einkommensteuerpflichtig sind, ist dies richtig? • Die Eheleute haben in Deutschland für eine Eigentumswohnung ein lebenslanges Wohnrecht (Wohnung wurde in der Vergangenheit auf das Kind übertragen). Besteht hier eine Gefahr, dass dies als gewöhnlicher Aufenthalt gesehen und dies einer beschränkten Steuerpflicht entgegenstehen könnte?
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