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DBA Deutschland/Griechenland,183-Tage-Regel

Ein Mitarbeiter eines inländischen Unternehmens geht für zwölf Monate (drei Monate im Jahr 2022 und neun Monate im Jahr 2023) nach Griechenland, um dort ein Masterstudium zu betreiben. Während dieses Auslandsaufenthalt wird er in Teilzeit (20 Std./Woche) ausschließlich für seinen bisherigen inländischen Arbeitgeber weiter tätig sein und online inländische Aufgaben bearbeiten (keine Aufträge aus Griechenland). In welchem Staat muss der Arbeitnehmer seine Einkünfte ab Oktober 2022 versteuern? Was ändert sich, wenn er im Jahr 2023 gelegentlich nach Deutschland zurückkommt und nicht länger als 183 Tage in Griechenland ist?
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