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Zypern,Geschäftsführer

Natürliche Person A hat ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in Zypern. A ist zu 100 % an einer zypriotischen Z-Holding beteiligt. Die Z-Holding hält 100 % an der deutschen B-GmbH und 50 % der Anteile an der deutschen C-GmbH. Geschäftsführer der B-GmbH und der C-GmbH ist der in Deutschland wohnende C. A ist bei der B-GmbH angestellt, jedoch kein Geschäftsführer. A hat zwei Optionen in Bezug auf das Gehalt: 1) Er könnte die Tätigkeit von Zypern aus weiterführen und weiterhin ein Gehalt von der B-GmbH direkt beziehen. 2) Die Z-Holding könnte die Dienstleistungen an die B-GmbH erbringen und der B-GmbH in Rechnung stellen. A könnte wiederum von der Z-Holding (a) ein Gehalt oder (b) Dividenden beziehen. Frage 1: a) Wie und wo wäre ein Gehalt zu besteuern, wenn A als Arbeitnehmer seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt und seinen Lebensmittelpunkt in Zypern hätte? b) Welche steuerlichen Erklärungspflichten des A und der B-GmbH ergeben sich in Deutschland? c) Ist das Gehalt (sofern es der Höhe nach fremdüblich ist) in der B-GmbH abzugsfähig, wenn es nach Zypern bezahlt wird? Frage 2: Wie verhält es sich mit der Besteuerung der Einkünfte aus der Z-Holding? a) Besteht eine Steuerpflicht des A in Deutschland, wenn A von der Z-Holding wiederum eingestellt wird und ein Gehalt bezieht? b) Besteht eine Steuerpflicht des A in Deutschland, wenn A Dividenden von der Z-Holding erhält? c) Welche etwaigen steuerlichen Erklärungspflichten ergeben sich in Deutschland für A und die B-GmbH daraus? d) Sind die Kosten in der B-GmbH abzugsfähig? Abwandlung: Anstelle des C, welcher in Deutschland seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt hat, übernimmt A die Geschäftsleitung der B-GmbH und der C-GmbH. Natürliche Person A hat ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in Zypern. Frage 1: a) Wie und wo wäre ein Gehalt zu besteuern, wenn A als Geschäftsführer seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt und seinen Lebensmittelpunkt in Zypern hätte? b) Welche steuerlichen Erklärungspflichten des A und der B-GmbH ergeben sich in Deutschland? c) Ist das Gehalt (sofern es der Höhe nach fremdüblich ist) in der B-GmbH abzugsfähig, wenn es nach Zypern bezahlt wird? Frage 2: Wie verhält es sich mit der Besteuerung der Einkünfte aus der Z-Holding? a) Besteht eine Steuerpflicht des A in Deutschland, wenn A von der Z-Holding wiederum eingestellt wird und ein Geschäftsführergehalt bezieht? b) Besteht eine Steuerpflicht des A in Deutschland, wenn A Dividenden von der Z-Holding erhält? c) Welche etwaigen steuerlichen Erklärungspflichten ergeben sich in Deutschland für A und die B-GmbH daraus? d) Sind die Kosten in der B-GmbH abzugsfähig?
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