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Rente,Polen,Vermietung

Folgende Sachverhalte: 1.) Mandant (Wohnsitz in Deutschland) hat Einkünfte aus der Vermietung einer Eigentumswohnung in Polen. Meines Erachtens müssen diese Einkünfte nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, da es sich um ein Vermietungsobjekt in der EU handelt. Eine Versteuerung in Polen bleibt hiervon unberührt. 2.) Mutter meines Mandanten (Wohnsitz in Deutschland erst ab Mitte November 2021) hat ebenfalls Einkünfte aus der Vermietung einer Eigentumswohnung in Polen. Behandlung der Vermietungseinkünfte (s. oben)!? Des Weiteren bezieht sie eine Rente aus Polen. Meines Erachtens muss die Rente in Polen versteuert werden; in Deutschland unterliegt sie dem Progressionsvorbehalt. Da die Mutter meines Mandanten keine weiteren Einkünfte erzielt, die Einkommensteuer somit 0 € betragen würde, könnte ggf. Freistellung beim Finanzamt beantragt oder mangels Steuer-Nr. auch keine Steuererklärung abgeben werden? Für Ihre diesbezügliche Stellungnahme (zweite Meinung) bedanke ich mich bereits im Voraus.
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