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Ukraine,Betriebsstätte

Gesellschaft TOV hat den Sitz in der Ukraine. Die Gesellschaft TOV hat einen deutschen Geschäftsführer mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Die Gesellschaft hat Mitarbeiter in der Ukraine. Fragen: a) Existiert ein aktives Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine? b) Welche Auswirkung hat der Krieg auf ein aktuelles Doppelbesteuerungsabkommen? c) Ist die Gesellschaft durch den Geschäftsführer in Deutschland steuerpflichtig? Fall 1: Wenn der Geschäftsführer die Geschäfte aus Deutschland führt? Fall 2: Wenn der Geschäftsführer die Geschäfte durch Vor-Ort-Aufenthalte in der Ukraine führt? d) Fällt das Gehalt des Geschäftsführers unter die deutsche Lohnsteuer?
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