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Lohnsteuer,Slowenien

Sachverhalt: – A-GmbH in Deutschland = Elektroinstallationsbetrieb (B = Geschäftsführer = natürliche Person = 90 % Gesellschafter) – A-GmbH vergibt Auftrag an „Subunternehmer“ C-„GmbH“ (= slowenische GmbH (d.o.o.) mit Sitz in Slowenien, B = 30 % Gesellschafter, nicht Geschäftsführer) zur Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten in Deutschland. – C-„GmbH“ entsendet Mitarbeiter für einen längeren Zeitraum von Slowenien nach Deutschland zur Durchführung dieser Arbeiten. Fragestellung: – Wie verhält es sich lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich, wenn die Angestellten der C-„GmbH“ länger als drei Monate in Deutschland tätig sind? – Wer hat welche Melde- und Abgabepflichten in Deutschland?
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