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Wohnsitz,gewöhnlicher Aufenthalt,vorübergehender Aufenthalt

Wir haben folgendes Problem: Eine Familie aus Deutschland ist vor drei Jahren nach Paraguay ausgewandert. Der Vater betreibt weiterhin in Deutschland ein Einzelunternehmen (Onlinehandel) und ist mit diesem beschränkt einkommensteuerpflichtig. Es ist nun geplant, dass die Familie dieses Jahr für einige Wochen nach Deutschland kommt (< 183 Tage), und die Tochter möchte gerne in dieser Zeit (max. drei Monate) in Deutschland arbeiten (Zeitungen austragen) und somit Einkünfte i.S. von § 19 EStG erzielen, sofern über 450 € monatlich (geringfügige Beschäftigung). Frage: Wäre die Beschäftigung der Tochter innerhalb dieser Zeit in Deutschland ein Problem? Die Familie bzw. alle Beteiligten möchten in Deutschland definitiv nicht unbeschränkt steuerpflichtig werden.
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