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Inländische KSt-Pflicht,Abzug von Betriebsausgaben

Unternehmer A sitzt in Deutschland. Unternehmer A mit Wohnsitz in Deutschland ist Geschäftsführer einer GmbH B. Unternehmer A ist Eigentümer der GmbH B mit dem Unternehmensgegenstand der Unternehmensberatung mit dem Sitz in Deutschland. Bei der Kapitalgesellschaft B handelt es sich um eine reine Abrechnungsgesellschaft. Unternehmer A hat gleichzeitig eine Kapitalgesellschaft C in Form einer LLC in Dubai (Mainland). Sitz der Gesellschaft ist in Dubai und Ort der Geschäftsleitung ist in Deutschland. Die Gesellschaft C aus Dubai stellt der Gesellschaft B in Deutschland Dienstleistungen unterschiedlicher Art in Rechnung. Die Berechnungen der Dienstleistungen sind marktüblich. Frage: Ist die Gesellschaft C durch den Ort der Geschäftsleitung in Deutschland steuerpflichtig? Wenn ja, nach welchen Gewinnermittlungsgrundsätzen ist der Gewinn der Gesellschaft zu ermitteln? An welche Voraussetzungen ist der Betriebsausgabenabzug der Eingangsrechnungen von C bei B gekoppelt? Was für Schwierigkeiten können bei der Anerkennung dieser Eingangsrechnungen entstehen?
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