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Wegzug,Vermögenszuwachs

Unser Mandant ist im Jahr 2015 nach Zypern verzogen. Er ist bisher nicht nach Deutschland zurückgekehrt und hat dies auch in der nächsten Zeit nicht vor. Er war zum Zeitpunkt des Wegzugs 100-%-Gesellschafter einer GmbH. Im Kalenderjahr 2015 wurde aufgrund des Wegzugs ein Wert der Gesellschaftsanteile von 580.000 € ermittelt. Die Gesellschaftsanteile sind bisher nicht veräußert worden. Der Betrag wurde in der ESt erklärt und gleichzeitig zinslose Stundung der Steuer beantragt, die auch gewährt wurde. Nach § 6 Abs. 6 AStG a.F. i.V. mit § 21 Abs 3 AStG n.F. bleibt für die Veräußerung vor dem 24.03.2021 der Vermögenszuwachs nach § 6 Abs. 1 AStG außer Ansatz, soweit der Veräußerungsgewinn niedriger ist als der Vermögenszuwachs, die Wertminderung betrieblich veranlasst und dies im Zuzugstaat nicht berücksichtigt wurde. Die Frage ist nun, was passiert jetzt, wenn der Mandant die Gesellschaftsanteile im Jahr 2022 zu einem Wert von 200.000 € veräußert, da das Geschäft sich wesentlich verändert hat und der im Kalenderjahr 2015 ermittelte Wert nicht zu erzielen ist? Ist dann bei der Veräußerung der Gesellschaftsanteile der Betrag von 580 T€ weiterhin zu berücksichtigen und die bisher gestundete ESt nachzuentrichten, oder kann dann der tatsächlich erzielte Kaufpreis von 200 T€ rückwirkend im Jahre 2015 zum Ansatz gebracht werden?
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