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Wohnung,Schiff

Eine Mandantin von uns, deutsche Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Deutschland, nicht verheiratet, war vom März 2018 bis einschließlich April 2019 als Arbeitnehmerin auf einem Schiff einer Reederei mit Sitz in Bermuda tätig. Das Schiff war in internationalen Gewässern weltweit unterwegs. Bis Februar 2018 war sie in Deutschland als Arbeitnehmerin, ab Mai 2019 wieder als Arbeitnehmerin in Deutschland tätig. Ihren Wohnsitz in Deutschland hat sie in der Zeit des Aufenthalts auf dem Schiff nicht aufgegeben, sie war melderechtlich in Deutschland gemeldet, obwohl sie sich tatsächlich bis auf kurze Urlaube in der fraglichen Zeit nicht in Deutschland aufgehalten hat. Frage: Sind die Einkünfte, die die Mandantin auf dem Schiff erzielte, in Deutschland zu versteuern, oder greift der Progressionsvorbehalt, oder sind die Einkünfte in Deutschland überhaupt nicht zu versteuern? Zusatzfrage: Ist die Mandantin in beiden Jahren unbeschränkt steuerpflichtig?
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