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§ 49 EStG,Katar

Der Stpfl. ist Deutscher, wohnt und arbeitet aber dauerhaft in Katar. Er bezieht dort Arbeitseinkünfte, der Arbeitgeber ist aus Katar. Zusammen mit seinem Bruder in D bezieht er nun Vermietungseinkünfte in Deutschland. Unseres Erachtens unterliegt er mit seinem Einkommensanteil in D der beschränkten Steuerpflicht. Ist das korrekt?
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