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Dänemark,Betriebsstätte

Der Steuerpflichtige G ist Gesellschafter und Geschäftsführer einer deutschen GmbH. G beabsichtigt nun, von Deutschland nach Dänemark umzuziehen. Bezüglich der Gesellschaftsanteile ist G bewusst, dass hier aufgrund dessen, dass er eine wesentliche Beteiligung an der GmbH hält, eine Vermögenszuwachsbesteuerung nach § 6 AStG entsteht. Ein Problem besteht jetzt allerdings darin, dass G weiterhin Geschäftsführer der deutschen GmbH bleiben soll. Sein Arbeitsort ist allerdings zukünftig in Dänemark (Homeoffice). Der Steuerberaterkollege aus Dänemark hat nun Bedenken, dass durch die Geschäftsführertätigkeit des G in Dänemark (Homeoffice) eine Betriebsstätte der deutschen GmbH entsteht und somit die Überschüsse der GmbH teilweise in Dänemark zu versteuern sind. Wir sind hier der Auffassung, dass aufgrund der Regelung des § 49 Abs. 1 Nr. 4c EStG die Tätigkeit des G für die deutsche GmbH in Deutschland der Lohnsteuer und der beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Weitere Auswirkungen – insbesondere eine Betriebsstätte in Dänemark – sehen wir nicht. Wie sehen Sie den Sachverhalt?
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