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Vorsorgeaufwendungen,beschränkt,Steuerpflichtige

Der Mandant war bis kurz vor seinem Wegzug nach Österreich als Gesell.-GF an einer GmbH beteiligt. In diesem Zusammenhang hat er auch Pensionsansprüche gegenüber der GmbH erworben. Zum Zeitpunkt des Ausscheidens hat er das in der Pensionszusage vereinbarte Rentenalter noch nicht erreicht. Die Beteiligung hat er vor seinem Wegzug veräußert. Im Zuge des Ausscheidens als Gesell.-GF wurde vereinbart, dass er die Beiträge zu den von der GmbH abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen künftig selbst bezahlt. Meine Frage: 1. Kann er die Beiträge zu den Versicherungen trotz beschränkter Steuerpflicht im Inland als Vorsorgeaufwendungen geltend machen? 2. Sind die Leistungen, die er nach Erreichen der festgelegten Altersgrenze erhält, in Deutschland steuerpflichtig, wenn entweder a) die Pensionen von der GmbH bezahlt werden oder b) die Zahlungen direkt von den Versicherungsgesellschaften an den Mandanten erfolgen?
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