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Schweiz,Lohnsteuer

Die D GmbH ist in der Filmbranche tätig. Für die nächste Eigenproduktion ist eine Schweizerin in der Hauptrolle tätig. Die Schauspielerin ist bei der Filmproduktionsgesellschaft angestellt. Im Rahmen der Produktion sind einige Drehtage in Deutschland angesetzt, die meisten jedoch in Südafrika. Die Zahlung der Gage/des Honorars erfolgt durch die deutsche Gesellschaft. Frage: Meines Erachtens wird die Schweizerin für die deutschen Drehtage mit der anteiligen Gage in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Die D GmbH muss die LSt-Anmeldung vornehmen und einbehalten. Die dt. Steuer ist damit abgegolten. Eine Anrechnung in der Schweiz ist nicht vorgesehen. Für die Zeit in Südafrika müsste das DBA Schweiz – Südafrika angewendet werden. Bin ich da mit meiner Einschätzung richtig? Gibt es ggf. Besonderheiten für die Filmbranche? Die Schweizerin wird nicht mit dem gesamten Honorar in Dtl. beschränkt steuerpflichtig, weil es von einer dt. Gesellschaft gezahlt wird?
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