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Tochtergesellschaft in Polen,DBA Polen,§ 1 AStG

Zwei Brüder wollen eine polnische Kapitalgesellschaft (Sp.zo.o) gründen. Jeder Bruder soll als natürliche Person 50 % der Anteile zeichnen. Gegenstand dieser Gesellschaft soll die Produktion und Montage von Spritzgussteilen sein. Die beiden Brüder betreiben bereits in Deutschland eine GmbH (Anteile auch 50 : 50) mit identischem Geschäftsmodell. Im Zusammenspiel mit der deutschen GmbH soll die polnische Gesellschaft als Art verlängerte Werkbank fungieren. Fragen: Wann und in welchem Umfang müssen die unter dem Dach der neu gegründeten Gesellschaft realisierten Gewinne in Deutschland versteuert werden (unter Berücksichtigung des Ertragsteuerrechts, des DBA und des Außensteuergesetzes)? Abwandlung: Wie verändert sich die Beurteilung, wenn nicht die Brüder persönlich, sondern die deutsche GmbH die Sp.zo.o gründet?
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