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Autor,beschränkte Steuerpflicht,Rechteüberlassung

Herr X. ist seit sieben Jahren Autor für Rechtsprechungsbearbeitung (Urteile/Beschlüsse lesen und redaktionelle Leitsätze, Kurzleitsätze und Normenketten erstellen) und wohnte 2016–2021 in Spanien; das Honorar wird immer von uns ohne MwSt abgerechnet (Gutschrift), er ist selbst verantwortlich für die Abführung der ESt (DBA) – Zusatz in Honorarabrechnung immer: „Mit Eingang der Honorargutschrift auf Ihrem Bankkonto oder freier Verfügbarkeit über Ihr bestehendes Honorar-Guthaben ist Ihnen das Honorar einkommensteuerlich zugeflossen (§ 11 EStG). Gem. § 13b Abs. 5 UStG (Reverse-Charge-Verfahren) und Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates schuldet der Leistungsempfänger (D-Verlag) die Umsatzsteuer aus dieser Leistung." 01/2021 erfolgte der Umzug nach Kuba, Adressänderung hatte er mitgeteilt. Allerdings hat letztes Jahr niemand intern an die steuerlichen Auswirkungen gedacht (kein DBA), erst jetzt. Der Verlag hätte wohl ESt abführen müssen, die dann auf den Autor umzulegen ist. Sein Steuerberater ist der Auffassung, dass rückwirkend keine ESt vom Autor eingefordert werden kann und dass der Umzug keine umsatzsteuerliche Relevanz hat. Die Beiträge des Autors haben eine enorme Bedeutung für ein tagesaktuelles Produkt und eine umgehende Klärung wäre wünschenswert, da er bis dahin „pausiert“.
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