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Vermietung in der Türkei,DBA Deutschland/Türkei

Sachverhalt: Eine in Deutschland lebende und unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person hat seit mehr als zehn Jahren in der Türkei ein Haus, welches langfristig an den Betreiber einer Jugendherberge vermietet ist. Die Mieteinkünfte wurden bisher nicht erklärt und sind dementsprechend im Rahmen einer Selbstanzeige nachzuerklären. Nun stellt sich die Frage, wie diese Einkünfte der letzten zehn Jahre in Deutschland (bzw. sofern Ihnen das bekannt ist, in der Türkei) einkommensteuerlich zu behandeln und zu versteuern sind. Hat sich hier evtl. in dem nachzuerklärenden Zeitraum etwas geändert?
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