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Grenzgänger,Frankreich

Der Steuerpflichtige ist im Veranlagungsjahr (Dezember) von Deutschland nach Frankreich (Rixheim/Grenzgebiet) umgezogen. Er hat eine nichtselbständige Tätigkeit während des ganzen Jahres in Deutschland ausgeübt. Es wurde für den Monat Dezember eine separate Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber ausgestellt, auf welcher auch Lohnsteuern abgezogen worden sind. Eine Freistellungsbescheinigung wurde für den Arbeitgeber erst ab dem Folgejahr ausgestellt. Wir sind in der Steuererklärung davon ausgegangen, dass alle Einkünfte aus dieser Tätigkeit in Deutschland zu besteuern sind, Artikel 13 (4) DBA Frankreich. Der letzte Einkommensteuer-Bescheid ist vom 25.10.2021 und der Vorbehalt der Nachprüfung wurde aufgehoben. Jedoch möchte das französische Finanzamt auch die Einkünfte aus Dezember besteuern, Artikel 13 (5) DBA Frankreich Grenzgänger. Entsprechend würde hier eine Doppelbesteuerung stattfinden. Nach welcher Korrekturvorschrift ist eine Änderung des ESt-B möglich?
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