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Veräußerungsfiktion,Wegzug,EU-Land

Unser Mandant hatte bis zum 31.12.2020 einen Gewerbebetrieb (Einzelunternehmen) und eine operative GmbH. Im Jahr 2021 wurde eine Holding GmbH gegründet. Der bisherige Gewerbebetrieb (Einzelunternehmen) wurde durch Stammkapitalerhöhung rückwirkend auf den 01.01.2021 in die Holding GmbH eingebracht, ebenso das Stammkapital der operativen GmbH gem. § 21 (1) UmwStG. Beide Umwandlungsvorgänge wurden steuerneutral durch Buchwertansatz eingebracht. Auf die Haltefrist wurde unser Mandant hingewiesen. Des Weiteren wurde im Frühjahr 2021 das operative Geschäft der Holding GmbH (ehemals Einzelunternehmen) an die operative GmbH verkauft. Aufgrund der Verschärfung der Wegzugsbesteuerung möchte unser Mandant noch dieses Jahr seinen Wohnsitz nach Spanien verlegen. Frage 1: Es stellt sich für uns die Frage, welche Konsequenzen die Wohnsitzverlegung hat und was unser Mandant beachten muss. Frage 2: Was ist zu beachten, wenn unser Mandant nach Verlegung seines Wohnsitzes nach Spanien diesen aufgeben möchte und einen neuen Wohnsitz in der Schweiz gründen möchte?
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