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Wegzug,Schweiz

Mandant ist zum 1.3.2020 in die Schweiz gezogen. Der Wohnsitz in Deutschland wurde aufgegeben. Mandant erzielte im Wegzugsjahr Erträge aus Kapitalanlagen im In- und Ausland. Die Anlagen werden auf einem inländischen Depot verwaltet. Bis zum 28.2.2020 sind Erträge in Höhe von ca. 10 € zugeflossen (untergeordnete Bedeutung). Nach dem 1.3., also zu einer Zeit, in der der Mandant seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte, sind Kapitalerträge im Umfang von ca. 20.000 € zugeflossen. Neben der Quellensteuer ist auch Kapitalertragsteuer in Abzug gebracht worden. Frage: Da im Jahr des Wegzugs das gesamte Einkommen zur Bemessung der Progression herangezogen wird, stellt sich nun die Frage, wie mit den Erträgen aus Kapitalvermögen umzugehen ist, das grundsätzlich bei einem Zufluss der Kapitalertragsteuer unterliegt. Sind diese Erträge zur Bemessung der Progression einzubeziehen? Wie sind diese Erträge zu erklären? Besteht ein Erstattungsanspruch gegenüber der BRD über das BZSt, da die BRD kein Besteuerungsrecht hatte? Ist das DBA D-CH in Bezug auf diese Erträge noch relevant?
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