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DBA Türkei,Anteile,Art. 13 Abs. 5 DBA

Die zu 66 % beteiligte Gesellschafterin einer in Deutschland ansässigen GmbH beabsichtigt, 100 % ihrer Anteile zu veräußern. Die Gesellschafterin hat ihren Wohnsitz in der Türkei. Was ist hier ertragsteuerlich und schenkungsteuerlich zu beachten?
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