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Arbeitslohn,Schweiz,Quellensteuer

Ein Stpfl. ist in D unbeschränkt steuerpflichtig. Er hat weiterhin einen Wohnsitz in der Schweiz und erzielt dort bei einem Schweizer Arbeitgeber Arbeitseinkünfte. Von den Schweizer Arbeitseinkünften wird ein Quellensteuerabzug von circa 13,3 % vorgenommen. Darüber hinaus werden Schweizer Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALVNBU) und berufliche Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Der Stpfl. ist verheiratet, und die Eheleute erzielen im VZ auch inländische Einkünfte. Die Schweizer Arbeitseinkünfte unterliegen in D dem Progressionsvorbehalt. Kann die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer und/oder die in der Schweiz gezahlten SV-/Vorsorgeaufwendungen in der deutschen Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden?
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