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Wegzugsbesteuerung,§ 6 AStG

Folgender Sachverhalt ist vorliegend: D (53 Jahre) ist deutscher Staatangehöriger und wohnt seit 30 Jahren in Belgien. Er ist seit 20 Jahren 33-%-Gesellschafter einer inländischen GmbH. In 10/2020 zieht D nach Deutschland. Es erfolgen in der Zeit von 10/2020 bis 12/2021 Gewinnausschüttungen von 100.000 €, welche D der deutschen Steuer unterwerfen möchte. Ende 12/2021 zieht D wieder zurück nach Belgien (14 Monate nach Zuzug). Fragen: Ist die Besteuerung der Ausschüttungen für den Zeitraum des Wohnsitzes in D vorzunehmen, oder werden diese eher in Belgien versteuert? Führt der Rückzug nach Belgien zu einer Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG?
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