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Privates Veräußerungsgeschäft,DBA Türkei,Progressionsvorbehalt

Ein Ehepaar türkischer Abstammung mit Wohnsitz in Deutschland hat in der Türkei eine selbstgenutzte Ferienimmobilie (Haltedauer länger als zehn Jahre) veräußert. Ist der Verkauf in Deutschland steuerlich zu würdigen (steuerpflichtig, Progressionsvorbehalt) oder gilt uneingeschränkt die Vorschrift, dass die Veräußerung einer selbstgenutzten Immobilie steuerfrei ist, auch wenn das Objekt in der Türkei gelegen ist?
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