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§ 23 EStG,DBA Spanien,Steueranrechnung

Unser Mandant ist unstrittig in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Er war Eigentümer eines Schiffsliegeplatzes in einem spanischen Mittelmeerhafen. Dieser Schiffsliegeplatz wurde im Jahr 2021 verkauft. Anschaffung war 2012. Der Schiffsliegeplatz gilt als Grundstück. Der Veräußerungserlös abzgl. der Anschaffungskosten wurde in Spanien mit 19 % versteuert (Ertragsteuerveranlagung). Der Schiffsliegeplatz wurde bisher wie folgt genutzt: Eigennutzung: 2012 bis 6/2018 Vermietung: 7/2018 bis zum Verkauf Wie ist dieser Veräußerungserlös in der deutschen Einkommensteuererklärung für 2021 zu erfassen?
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