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Lizenz,Ausland

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant X (AG mit Sitz im Inland) ist im Bereich der Softwareentwicklung tätig. 1)Die Entwicklungen werden zum Teil durch eigene Mitarbeiter und zum Teil durch Freelancer durchgeführt. Wir bitten Sie um Mitteilung ob X in den nachfolgenden Fällen Quellensteuernach § 50a EStG einbehalten muss. -Entwicklung einzelnen Komponenten durch einen Mitarbeiter der im Ausland wohnt -Entwicklung einzelner Komponenten durch einen ausländischen Unternehmer 2)Für den Geschäftsbetrieb werden ausländische Lizenzen bzw. ausländische Software benötigt. Muss X bei nachfolgenden Fällen Quellensteuer nach § 50a EStG einbehalten? -Atlassian Australia stellt div. Lizenzen (Jira, Zephyr Scale) für 12 Monate zur Verfügung. -Adobe USA stellt Lizenzen zur Verfügung. - LogMeIn Ireland stellt GoToMeeting Lizenzen zur Verfügung Bereits im voraus vielen Dank für Ihr Feedback. Mit freundlichen Grüßen
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