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Betriebsstätte,Lohnsteuer,Schweiz

Eine in der Schweiz ansässige AG möchte in Deutschland eine Außendienstmitarbeiterin für den Vertrieb einstellen. Sie ist für Deutschland und die Benelux-Länder zuständig. Die Mitarbeiterin arbeitet im Homeoffice (Vor- und Nachbereitung von Kundenmeetings) und führt Kundenbesuche in Deutschland und den Benelux-Staaten durch. In der Schweiz wären maximal drei bis vier Besprechungen pro Jahr nötig, bei denen sie vor Ort sein müsste. Die AG hat in Deutschland keine Niederlassung. Die Bestellungen der Kunden werden bei der AG in der Schweiz getätigt. Die Mitarbeiterin besitzt keine Abschlussvollmacht. Begründet die Einstellung und Ausführung der Arbeiten durch die Mitarbeiterin im Homeoffice eine Betriebsstätte in Deutschland? Das soll natürlich vermieden werden. Und welche Steuern sind in Deutschland abzuführen?
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