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stille Gesellschaft

Eine EU-Muttergesellschaft gibt ihrer deutschen Enkeltochter ein Darlehen als stille Beteiligung (Zins als Gewinnbeteiligung): Bei einer Gewinnzuweisung von mehr als 4 Mio. € dürfte Steuerpflicht eintreten. Ansonsten sind die Zahlungen in Deutschland als Betriebsausgaben abzugsfähig und unterliegen bei Vorliegen der Freistellungsbescheinigung von der Mutter auch in Deutschland nicht der Abzugssteuer?
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